Mitarbeiterbeteiligung: Unser AUTOSCAN-Modell

Der langfristige Erfolg unseres Unternehmens soll für unsere Mitarbeiter wichtig sein und ihnen auch zugutekommen. Deshalb haben wir uns ein Modell für eine Mitarbeiterbeteiligung überlegt. Unser CEO Hans-Peter Zillner erklärt es im Interview!

Frage: Hans-Peter, wie seid ihr auf die Idee gekommen, eine Mitarbeiterbeteiligung in der AUTOSCAN GmbH zu machen?

Hans-Peter Zillner: Das war schon ganz am Anfang bei der Gründung der Firma ein Thema. Für meinen Mitgründer Johannes Widmann und mich war schon früh klar: Wenn wir mit einem kleinen Team ein Produkt erfolgreich international aufbauen wollen, müssen alle Mitarbeiter über den Tellerrand schauen und am Gesamterfolg interessiert sein. Das ist ein Thema, das mich persönlich auch sehr interessiert: Wie schafft man die richtigen Anreize?

Ein solcher Anreiz ist die Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen?

Richtig. Die konkreten Ziele sind damit den langfristigen Erfolg des Unternehmens in den Mittelpunkt zu stellen und Mitarbeiter lange an AUTOSCAN zu binden. Es war gar nicht so einfach, ein Beteiligungsmodell dafür zu entwickeln.

Welche Herausforderungen gab es?

Zum einen bot das österreichische Recht bei unserer Gründung im Sommer 2021 keinen wirklichen Rahmen für so eine Mitarbeiterbeteiligung. Das hat sich erst jetzt, mit Anfang 2024, geändert. Zum anderen muss man sich die Details des Modells sehr gut überlegen. Es kann leicht passieren, dass man Dinge übersieht, die zu einem Verhalten führen, das genau das Gegenteil von dem ist, was wir damit erreichen wollen.

Es kann leicht passieren, dass man Dinge übersieht, die zu einem Verhalten führen, das genau das Gegenteil von dem ist, was wir damit erreichen wollen.

Wie sieht nun Euer Modell aus?

Unser Team erhält virtuelle Anteile am Unternehmen. Unser Gesellschaftervertrag sieht seit der Gründung einen Pool an solchen virtuellen Anteilen vor. Sie sind für unser Team reserviert, auch wenn sie nicht im Firmenbuch als echte Anteile am Stammkapital aufscheinen. Die Größe des Pools ist analog zu dem, was auch jetzt in den neuen Regelungen für die Mitarbeiterbeteiligung in der österreichischen GmbH bzw. FlexCo vorsieht.

Als nächstes haben wir definiert, woran wir den Erfolg unseres Unternehmens festmachen wollen. Das ist ganz klar der Monthly Recurring Revenue (MRR). Die Ausgabe neuer virtueller Anteile erfolgt mit jeder Verdopplung des MRRs.

Mit der ersten Verdoppelung des MRRs nach der Gründung haben wir mit der Ausgabe an die Mitarbeiter begonnen. Mit jeder Verdoppelung des Unternehmenswerts können wir neue virtuelle Anteile ausgeben, ohne dass sich der Wert der bereits in der Vergangenheit ausgegebenen virtuellen Shares dadurch mindert.

Wobei ich das jetzt noch präzisieren muss: Wir geben nicht die virtuellen Anteile an sich aus, sondern die Option diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einem festgelegten Preis zu erwerben!

Wir geben nicht die virtuellen Anteile an sich aus, sondern die Option diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einem festgelegten Preis zu erwerben!

Warum gebt ihr Optionen auf virtuelle Anteile aus und nicht gleich die Anteile?

Weil wir vermeiden wollten, dass die Mitarbeiter vielleicht sofort Steuern darauf zahlen müssen, weil der theoretische Wert der Anteile als Teil des Gehalts gesehen wird, obwohl gar kein Geld fließt. So wie es aussieht, sollte das mit den neuen Regelungen in Österreich kein so großes Problem mehr sein. Aber bei der Gründung vor mehr als zwei Jahren mussten wir uns über solche Sachen gemeinsam mit dem Steuerberater und dem Anwalt ziemlich viele Gedanken machen.

Wie habt ihr entschieden, wer wie viele virtuelle Anteile bekommt?

Unsere Intention ist es, die Mitarbeiter jeweils entsprechend ihres Anteils an der letzten Verdoppelung des MRR zu beteiligen.

Da uns möglichst objektive und transparente Entscheidungen wichtig sind, nehmen wir als Grundlage für die Verteilung die Summe der Bruttolöhne seit der letzten Verdopplung. Dieser Ansatz deckt zwei relevante Faktoren ab: Erstens wie lange jemand am Erfolg mitgearbeitet hat – ob er bereits den ganzen Zeitraum im Team war bzw. erst vor kurzem dazugekommen ist. Zweitens welche Rolle er hat, denn die verantwortungsvollen Rollen spiegeln sich im Vollzeit-Bruttogehalt exkl. Sonderzahlungen wider und erhalten so mehr Anteile.

Zur Erklärung ein Beispiel mit fiktiven Zahlen: Die Aufteilung der Optionen auf virtuelle Anteile nach der ersten MRR-Verdoppelung erfolgt anhand der Summe des Bruttogehalts exkl. Sonderzahlungen.
MRR des Unternehmens

Anteile

Angestellter 1
Gehalt / Anteile
Angestellter 3
Gehalt / Anteile
Angestellter 3
(seit 4 Monaten dabei)
Gehalt / Anteile

13.000 € bei der Gründung

0

0 = 0

0 = 0

X

Verdoppelung auf
27,000 € nach 12 Monaten

100,000

75.000 € in 12 Monaten = 51.724

50.000 € in 12 Monaten = 34,483

20.000 € in 4 Monaten = 13,793

Jetzt habe ich als Mitarbeiter meine virtuellen Anteile bzw. die Option darauf. Was habe ich davon?

Gleich nach der Ausgabe: Gar nichts! (lacht) (lacht)

Das klingt im ersten Moment wahrscheinlich eigenartig, hat aber einen guten Grund. Ich habe erwähnt, dass wir den langfristigen Erfolg in den Mittelpunkt stellen. Wenn ich nun die Anteile (bzw. die Option darauf) sofort ausgebe, könnte folgendes theoretisch passieren: Ein Mitarbeiter macht sich zum Beispiel mit einem Kunden aus, dass dieser im ersten Jahr sämtliche Lizenzkosten für die nächsten Jahre zahlt. Damit schießt der MRR nach oben, verdoppelt sich und wir geben wieder virtuelle Anteile aus. Daraufhin kündigt der Mitarbeiter und ist mit seiner Option weg.

Um so etwas zu vermeiden und um Mitarbeiter länger zu binden, haben wir eine Cliff- und eine Vesting-Periode im Modell.

Um so etwas zu vermeiden und um Mitarbeiter länger zu binden, haben wir eine Cliff- und eine Vesting-Periode im Modell. Die Cliff-Periode erstreckt sich über ein Jahr nach der Ausgabe. Während dieser Zeit bekommt er nichts, wenn er das Unternehmen verlässt. Die Vesting-Periode bedeutet, dass der Mitarbeiter erst nach vier Jahren im Unternehmen nach Ausgabe der Optionen den vollen Anspruch hat. Anders gesagt: Er bekommt jedes Jahr 25 % seiner Optionen fix. Anders gesagt: Er bekommt jedes Jahr 25 % seiner Optionen fix.

Ok, wenn also diese „Sicherheitszeiten“ abgelaufen sind: Was habe ich dann von den virtuellen Anteilen?

Sollte AUTOSCAN GmbH Gewinne ausschütten, würdest du davon etwas bekommen – da es sich um Angestellte und nicht Gesellschafter handelt, in Form einer Prämie.

Und sollten wir eines Tages das Unternehmen, oder Teile davon, verkaufen, kannst du die Option auf deine virtuellen Anteile ziehen und diese zum Ausgabewert kaufen. Für diese virtuellen Anteile bekommst du dann im Gegenzug von uns Eigentümern den tatsächlichen Wert zum Zeitpunkt des Verkaufs.

Ein fiktives Beispiel für den Verkauf des Unternehmens: Es zeigt eine Tranche an Anteilen, für die die Vesting-Periode schon abgelaufen ist. Der Mitarbeiter zieht die Option und kauft die virtuellen Anteile für den Ausgabewert (€ 28.000). Von den Eigentümern bekommt er für diese Anteile den Teil am tatsächlichen Verkaufspreis – und erhält so unterm Strich € 56.000.
Wert des UnternehmensWert von 56.000 Anteilen
Bei Ausgabe der Anteile500.000 €28.000 €
Bei Verkauf des Unternehmens1.500.000 €84.000 €
Gewinn vor Steuern für Mitarbeiter56.000 €

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter mit der Option auf virtuelle Anleihen das Unternehmen verlässt?

Dann behält er diese – sofern bereits gevested – einfach. Vielleicht gibt es dann die Möglichkeit, diese an einen anderen Mitarbeiter zu verkaufen, mal schauen. Wir haben nicht jeden möglichen Fall bisher definiert – wir schauen uns jetzt einmal an, was das neue Gesetz in Österreich an Möglichkeiten bietet. Diese wollen wir nutzen, damit wir unser Versprechen ans Team halten können: Geht es dem Unternehmen gut, geht es euch gut!

Wir wollen unser Versprechen ans Team halten können: Geht es dem Unternehmen gut, geht es euch gut!

Was ist autoscan?

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